Privates Bau- und Architektenrecht

Privates Bau- und Architektenrecht

  • Gestaltung und Abwicklung von Bauverträgen, z. B. Generalunternehmer- und Generalübernehmermodelle, GMP-Verträge, Partnering;
  • Gestaltung und Abwicklung von Bauträgerkaufverträgen;
  • Beratung von Bau-ARGEn, Projektsteuerungsrecht, Vertretung bei Prozess-, Schiedsgutachter- und Schiedsgerichtsverfahren, Tätigkeit in Schiedsrichterverfahren nach verschiedenen Schiedsgerichtsordnungen, privates Nachbarrecht;
  • Baubegleitende Beratung für Auftraggeber und Auftragnehmer auch bei komplexeren Bauvorhaben, insbesondere rechtliche Analyse und Auswertung bestehender Verträge, Abwicklung von Bauverträgen, Nachtragsmanagement für Auftraggeber und Auftragnehmer ( z. B. Abwehr von Nachträgen, rechtliche Bewältigung von Störungen des Bauablaufs), Strategien zur Streitvermeidung;
  • Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen, Konzeption von General- und Subplanungsstrukturen, Konzeption von Architekten- und Ingenieur-ARGEn, Durchsetzung von Planerhonoraren (Honorarrecht der Architekten und Ingenieure), Haftungsrecht, Urheberrechtliche Beratung von Auftraggebern, Architekten und Ingenieuren, Internationales Architektenrecht;
  • Durchsetzung von Mängelansprüchen
  • Beratung von Baugruppen (Gründung, Finanzierung, Projektentwicklung)
  • Begleitung von Bauprojekten im Ausland, Gestaltung von internationalen Bauverträgen
  • u. v. m.