Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung endlich auch für Architekten und Ingenieure in Berlin!

Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung endlich auch für Architekten und Ingenieure in Berlin!

Mit dem „2. Gesetz zur Änderung des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes“ vom 04.02.2016 hat das Abgeordnetenhaus des Landes Berlin endlich die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung auch für die Berliner Architekten und Ingenieure als Möglichkeit der beruflichen Zusammenarbeit eröffnet. Das Gesetz wurde am 16.02.2016 veröffentlicht und ist seit dem 17.02.2016 in Kraft. Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung hat gegenüber der GmbH u. a. den Vorteil, dass sie nicht gewerbesteuerpflichtig ist. Anders als bei der GmbH ist für die Partner der Partnerschaftsgesellschaft mbB nur die Berufshaftpflicht auf das Vermögen der Partnerschaftsgesellschaft beschränkt. Für alle anderen Verbindlichkeiten der Partnerschaftsgesellschaft haften die Partner persönlich und unbegrenzt.“